Sie sind vermutlich noch nicht im Forum angemeldet - Klicken Sie hier um sich kostenlos anzumelden  
Willkommen im Forum des ARGC e.V.

Ihre IP wurde gespeichert
Sie können sich hier anmelden
Dieses Thema hat 0 Antworten
und wurde 665 mal aufgerufen
 Allgemeines
Hansi Offline

Forum-Neuling

Beiträge: 1

12.05.2004 00:12
Kampfhunde-Verordnung! Antworten

Sehr geehrte Damen und Herrn.

Ich wende mich an Sie, obwohl ich (noch) kein Mitglied in Ihrem Klub bin!
Ich bin seit ca.10 Jahren aktives Mitglied im SVÖ (Schäferhundeverein Österreich) in dem ich meine Hunde trainiere. Seit geraumer Zeit spiele ich nun mit dem Gedanken mir eine Rottweilerhündin zu kaufen. Ich habe mich bereits in Fachliteratur eingelesen und bin von den charakterlichen Eigenschaften und der Schönheit der Rottweiler fasziniert.
Ich habe auch die Verordnung über Kampfhunde gelesen, in der "leider" auch der Rottweiler aufgeführt wird, zwar nur in der Kategorie 2, jedoch bleibt das Problem bestehen, dass man sich vor dem Kauf eines solchen Hundes mit der zuständigen Wohnortgemeinde auseinander setzen muss. Über eine solche Verordnung kann man streiten oder nicht, sie für sinnvoll erachten oder nicht. Ich denke, dass es sehr auf die Ausführung dieser Verordnung ankommt. Der Missbrauch solcher Tiere muss meiner Meinung nach so schnell wie möglich unterbunden werden, weil sie der Rasse sehr großen Schaden zufügen.
Mein Problem dabei ist, dass man beim Erwerb eines Rottweilers ein "berechtigtes Interesse" an dieser Rasse nachweisen muss. Weiter habe ich gelesen, dass allein "Liebhaberei" nicht ausreicht, um dieses Interesse nachzuweisen. Ich möchte nun auf diesem Weg bei Ihnen nachfragen, ob Sie Erfahrungen auf diesem Gebiet gesammelt haben und ob Sie mir einen Tipp, bzw. eine Adresse geben können, an die ich mich wenden kann.
Vielen Dank im Voraus!
HANSI

 Sprung  
Xobor Forum Software von Xobor.de
Einfach ein Forum erstellen
Datenschutz